Der von der CSU vorgelegte Entwurf für das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) trifft in Bayern auf ungewohnt breiten Widerstand. Erst gestern sind circa 5000 Menschen in Regensburg auf die Straße gegangen. Im Interview mit dem ZDF-Morgenmagazin behauptet der bayerische Innenminister Joachim Hermann nun, dass sich am Einsatz von Handgranaten „gar nichts“ ändern würde. Das stimmt nicht.
Ab Minute 5 sagt Joachim Hermann:
Der Einsatz von Handgranaten „ist eine Befugnis, die seit vielen, vielen Jahren in unserem PAG steht, da ändert sich überhaupt nichts. Es ist letztendlich pure Demagogie, jetzt den Menschen vorzugaukeln als ob wir da irgendwas Neues reinschreiben, da ändert sich gar nichts, da wird auch nichts neues, entsprechend bei Handgranaten und Maschinengewehren ins Gesetz geschrieben“
Jetzt neu: Bestimmte Sprengmittel im Einsatz gegen Personen
Dass der Einsatz von Sprengmitteln, darunter auch Handgranaten, gegen Personen im Polizeiaufgabengesetz (PAG) neu geregelt und ausgeweitet wird, zeigt der Fragenkatalog, den die sachverständigen Juristen für die Anhörung am 21. März im bayerischen Landtag vorgesetzt bekamen.
Dort findet sich im dritten Teil unter „Ergänzungen“ polizeilicher Befugnisse die Frage:
„Halten Sie die Regelung des Art. 86 Abs. 1 Satz 2 PAG‑E, wonach besondere Sprengmittel, wie z.B. Handgranaten, gegen Personen in bestimmten Sachlagen zulässig ist, für verhältnismäßig und – gemessen an den rechtsstaatlichen Geboten der Normenklarheit und Bestimmtheit – auch für bestimmt genug?“
Ob der polizeiliche Einsatz von bestimmten Sprengmitteln gegen Personen nun zulässig und verhältnismäßig ist, dazu mag man unterschiedlicher Meinung sein. Die CSU selbst hält es für eine „moderate Absenkung der Einschreitschwelle“, so steht es im Gesetzentwurf.
Trick #2 : Handgranaten sind jetzt Explosivmittel
Joachim Hermann nutzt aus, dass der Laie nicht zwischen Handgranaten und sonstigen Explosivmitteln unterscheidet, um zu behaupten, dass sich gar nichts geändert hätte. Das ist schlicht falsch. Tatsächlich liegen die Änderungen zum Einsatz von Sprengmitteln, darunter Handgranaten, in der neu geschaffenen Definition von „Explosivmitteln“ versteckt. Bereits Anfang der Woche haben wir berichtet, wie die CSU ihr Fähnchen im Wind gedreht hat und neuerdings behauptet das Polizeigesetz würde in erster Linie Datenschutzrichtlinien umsetzen, was ebenfalls nicht stimmt.
Bisher gelten Handgranaten als Waffen. Als solche dürfen sie tatsächlich, unter engen Auflagen, schon jetzt gegen Personen eingesetzt werden. Sprengmittel hingegen dürfen, im Gegensatz zu Waffe, nicht gegen Personen verwendet werden.
Nun hat die CSU das Spektrum der zulässigen Waffen im Einsatz gegen Personen ausgeweitet, indem sie Handgranaten und einen Teil der Sprengmittel zu „Explosivmittel“ umdefiniert hat und deren Einsatz gegen Personen pauschal erlaubt hat. Markus Thiel, Professor für Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei, sagt dazu gegenüber netzpolitik.org: „Mit der Ermöglichung des Einsatzes von Explosivmitteln ist das Spektrum der zulässigen Einsatzmittel durchaus erweitert worden“.
Explosivmittel sind fortan laut PAG‑E Art.78, Abs. 5 „besondere Sprengmittel, namentlich Handgranaten, Sprenggeschosse, die aus Schusswaffen verschossen werden können und sonstige explosionsfähige Stoffe, die vor Umsetzung von einem festen Mantel umgeben sind“. Diese dürfen ausdrücklich gegen Personen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass „der vorherige Gebrauch anderer Waffen durch die Polizei ersichtlich aussichtslos oder unzureichend ist.“ In der Praxis dürften das die Polizeibeamten relativ frei handhaben, denn im PAG‑E heißt es: „Explosivmittel dürfen bei Gefahr im Verzug auch ohne vorhergehende Zustimmung eingesetzt werden“.
Die Abgrenzung von Explosiv- zu Sprengmitteln ist eine juristische Konstruktion und dient vor allem der Ausweitung des Spektrums der zur Verfügung stehenden Waffen für die Polizei. Selbst im CSU-Gesetzentwurf steht, dass es „faktisch zwischen Explosiv-und Sprengmitteln Überschneidungen geben mag“.
Hermanns Täuschungsmanöver
Die Behauptung von Joachim Hermann, es würde sich gar nichts am Einsatz von Handgranaten ändern, ist eine dreiste Täuschung. Tatsächlich ist die Änderung nicht so leicht erkennbar, denn die CSU hat den Begriff der „Explosivmittel“ neu eingeführt und im gleichen Schritt Handgranaten umdefiniert: Bisher gelten sie als Waffen, nun zählen sie zu den Explosivmitteln. Klar ist: Mit der neuen Kategorie „Explosivmittel“ hat die CSU das Spektrum der zulässigen Einsatzmittel gegen Personen erweitert, denn darunter fallen auch Sprengmittel, die bisher nicht im Einsatz gegen Personen zugelassen waren.
An der Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit des Einsatzes von bestimmten Sprengmittel gegen Personen gab es teilweise erhebliche Bedenken von den Sachverständigen Juristen. Die CSU hat das Vorhaben in ihrem Gesetzentwurf verteidigt und Gründe für die Notwendigkeit angeführt. Dass Innenminister Joachim Hermann nun im ZDF-Interview abstreitet, dass es überhaupt eine Änderung gab, ist eine Täuschung der Bürgerinnen und Bürger.
